Presserat lehnt Beschwerde gegen Zeitschrift BUNTE ab

Stellungnahme Kein Verstoss gegen den Pressekodex durch CMK Berlin, 27.05.2010. Die CMK IMAGES Presseagentur GmbH nimmt zur Kenntnis, dass der Deutsche Presserat am 27.5.2010 zwei Beschwerdeverfahren gegen die Zeitschrift BUNTE