Stellungnahme

BUNTE gewinnt gegen STERN

Das Landgericht Hamburg hat am Freitag einer Klage der Zeitschrift BUNTE gegen die Illustrierte STERN voll und ganz stattgegeben. STERN hatte in der Ausgabe 09/2010 rufschädigende Behauptungen zum Nachteil von BUNTE und der Presseagentur CMK verbreitet, was nun gerichtlich untersagt ist.

Bereits der Deutsche Presserat hatte in einem Entscheid vom 27.5.2010 festgehalten, dass die Illustrierte STERN ihre Behauptungen über angebliche unlautere Recherchemethoden in keiner Art und Weise belegen konnte. Er war damals entsprechend nicht auf zwei Beschwerden eingetreten. Dies ist nicht weiter erstaunlich: CMK hat stets glaubhaft versichert, dass sie sich strikte an den Richtlinien des Pressekodexes orientiert. Die behaupteten unlauteren Methoden wurden zu keinem Zeitpunkt angewendet.

Die CMK IMAGES Presseagentur GmbH besteht seit 12 Jahren und hat in dieser Zeit im Auftrag zahlreicher Verlage in Deutschland und international gearbeitet. Das CMK-Bildarchiv umfasst heute rund 250’000 Bilddokumente, welche nach wie vor von zahlreichen Publikationen abgerufen und verwendet werden.

Berlin, 27. Mai 2011
Stellungnahme der CMK IMAGES Presseagentur GmbH